Das Bundeskanzleramt hat einen Leitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten in der außerschulischen Jugendarbeit herausgebracht, dessen Inhalte aus der Kinderschutzrichtlinie des Österreichischen Netzwerks Kinderrechte, der Kinderschutzrichtlinie der Katholischen Jungschar Österreichs und dem bOJA Rahmenschutzkonzept der Offenen Jugendarbeit übernommen worden sind.